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AGB

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) / Mitwirkung des Kunden
(1) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Social Media Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Social Media Maßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stehts vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt), bleibt der Vergütungsanspruch der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) bleibt in diesen Fällen unberührt.

‍(4) In Bezug auf die von der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(7) Weist der Vertragspartner die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen verlangen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

​§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Abschlagszahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) in Verzug, ist die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde und die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien und der Google Bewertungen abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

​§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein Einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

​§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzeswegen noch wird ein solches von der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung
(1) Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt).

(4) Der Kunde gestattet der 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) sogenannte Testimonial-Werbung. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die 4IMPROVEMENT UG (haftungsbeschränkt) und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: November 2022

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